Der Aufbau von Photovoltaikanlagen wird staatlich gefördert.
Bis 03.06.2010 erhielt der Anlagenbetreiber noch 39,14 Cent / kWh. Mit der am 09.07.2010 im Bundesrat verabschiedeten Gesetzesänderung ergeben sich für 2010 und 2011 einige Änderungen. Mit der zum zum 01.07.2010 greifenden Reduzierung/Senkung der Einspeisevergütung wird diese um 13% auf 34,04 Cent/kWh gesenkt. Zum Jahreswechsel 2010/2011 erfolgte eine Senkung auf 28,74 Cent. Zum 01.07.2011 erfolgte keine weitere Reduzierung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Zum Jahreswechsel 2011 auf 2012 wird die Einspeisevergütung um weitere 15% gesenkt. (Angaben gelten für Aufdachanlagen bis 30 KW.)
Trotz der Reduzierung der Vergütung bleibt eine Photovoltaik-Anlage für den Betreiber bis heute sehr attraktiv, da die Kosten für eine Photovoltaikanlage stets in analog gesunken sind!
Hier finden Sie die Einspeisetarife für die Netzeinspeisung für Photovoltaik in der Übersicht:

Bei der Eigennutzung ist zu bedenken, dass man zusätzlich zur erhaltenen Vergütung die Kosten des Strombezugs für den selbstgenutzen Strom einspart! Zum Jahr 2012 wurde die 2009 eingeführte Förderung der Eigenstromnutzung bis 2013 verlängert.
Photovoltaikanlagen erreichen auch nach den Reduzierungen 2011 und 2012 in der Regel weiterhin eine zweistellige Brutto-Rendite.
Weitere Hintergrundinfos und die historische Entwicklung finden Sie hier: Senkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung zum 01.01.2012.
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