Nach der Senkung der Einspeisevergütung zum Jahreswechsel 2010/2011 um 13% erfolgt zum 01.01.2012 eine weitere Senkung um 15%. Durch gesunkene Preise für Module und Wechselrichter bleiben Photovoltaikanlagen auch in 2012 sehr rentabel für Hausbesitzer, Unternehmer und Investoren.
Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen (Wiedereingliederung von Brachflächen im Rahmen der Stadtplanung) wurde zum Jahr 2011 allerdings weniger stark gekürzt.
Verabschiedet wurde bereits Unterjährig die Senkung der Vergütung für Solarstrom aus Dachanlagen zum 01. Juli 2010 um 13 Prozent, von 39,14 Cent/kWh auf 34,05 Cent/kWh, zum 01.10.2010 erfolgte eine Kürzung um weitere drei Prozent auf 33,03 Cent/kWh. Die Förderung von Freilandanlagen auf Konversionsflächen wurde um acht Prozent gekürzt. Dies biete einen entsprechenden Anreiz dafür, weiterhin in Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu investieren. Diese gelten als „Billigmacher“ für Solarstrom. Für Ackerflächen entfällt die Vergütung ab dem 01. komplett. Die Förderung der Eigenverbrauchsvergütung wurde bis 2013 verlängert. Die aktuellen Werte der Einspeisevergütung können Sie unter "Photovoltaik Einspeisevergütung" einsehen.
Was änderte sich in 2011 ?
- Aufgrund der hohen Installationsleistung von Photovoltaikanlagen im Jahr 2010 beträgt die Senkung der Einspeisevergütung zum Jahreswechsel 2011 13 Prozent.
- Die unterjährige Anpassung der Einspeisevergütung in 2011 entfällt, da der bis Mai 2011 erfolgte Zubau an Photovoltaikanlagen recht verhalten war. Die nächste Senkung der Einspeisevergütung erfolgt zum Jahreswechsel 2011/2012.
Was änderte sich in 2010 ?
- Für Dachanlagen: Zum 1. Juli 2010 wurde die Vergütung einmalig um 13 Prozent abgesenkt. Hinzu kam eine weitere Kürzung um drei Prozent zum 01.10.2010. Zum Jahreswechsel 2010 auf 2011 erfolgte eine weitere Absenkung um 13 Prozent.
- Bei Freiflächen betrug die Absenkung zum 01. Juli 2010 15 Prozent, bei Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung elf Prozent. Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen ab dem 1. Juli 2010 entfällt seither. Denn es soll vermieden werden, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen für Solaranlagen verbraucht werden. Im Gegenzug werden andere vorbelastete Flächen in die Förderung neu aufgenommen. Dazu zählen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen.
- Die Förderung von Freiflächenanlagen war bis einschließlich 2014 befristet. Diese Befristung wurde aufgehoben.
- Den Anreiz für den Eigenverbrauch wurde erhöht: Eigenverbrauch bedeutet, dass man den gewonnenen Strom nicht einspeist, sondern selbst verbraucht. Er wird über einen Zähler registriert und bezuschusst. Ab 01.07.2010 beträgt die Anlagengröße, bis zu der der „Eigenverbrauch“ (§ 33 Abs. 2 EEG 2009) vergütet wird, bis einschließlich 500 kW hochgesetzt. Eigenverbrauchsvergütung ergibt sich aus der Einspeisevergütung minus 16,38 Cent/kWh für bis zu 30% Eigenverbrauchsanteil bzw. 12 Cent/kWh für den 30% überschreitenden Eigenverbrauchsanteil.
- Die Degression wird neugestaltet: Jedes Jahr sinkt die Vergütung nach dem EEG regulär um neun Prozent für neue Anlagen. Überschreitet der Zubau neuer Anlagen ein bestimmtes Volumen, sank die Vergütung bislang um einen weiteren Prozentpunkt, also um insgesamt zehn Prozent. Diese Regelung wird erweitert: Bei einem Zubau von 2.500 bis 3.500 Megawatt bleibt es bei einer Degression von neun Prozent. Wird diese Grenze überschritten, wird stärker gekürzt: um elf Prozent im Jahr 2011 und um 13 Prozent 2012. Bleibt der Zubau dagegen unter diesem Ziel, fällt die Minderung niedriger aus.
Mit dieser Flexibilisierung kann man dem Marktgeschehen besser Rechnung tragen: Wenn viele Anlagen gebaut werden, liegt das an den gesunkenen Preisen. Dann kann auch die Förderung vermindert werden. Betroffen von den Änderungen sind neue Anlagen. Bestehende Anlagen erhalten die Vergütungssätze, die galten, als sie errichtet wurden.
Gerne wird Sie einer unserer kompetenten Berater vor Ort über die Auswirkungen und weitere Details beraten! Überzeugen Sie sich bei einer ersten kostenlosen Analyse von unserer Kompetenz! Auch für Investorenprojekte sind wir Ihr Ansprechpartner.
Wir freuen und auf Ihre Kontaktaufnahme!








